Bereits im vergangenen Jahr stellte der CDU-Landtagsabgeordnete David McAllister im Landtag eine Kleine Anfrage zu den Plänen der Deutschen Bahn, den Streckenabschnitt Stade-Himmelpforten zukünftig nur noch eingleisig zu betreiben. Jetzt erhielt er eine Antwort aus dem Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr, die neues Licht auf das Geschehen wirft.
Seit 1997 führt das Land Gespräche mit der DB Netz AG zur Sanierung und dem eventuellen Ausbau dieser Schienenstrecke, um Verbesserungen im Schienen-Personennahverkehrs-Angebot herbeizuführen. Dabei ergab sich bis jetzt lediglich, daß die Schätzungen für den Sanierungs-Aufwand des Streckenabschnittes Stade-Cuxhaven von anfänglich 25 Millionen Mark auf inzwischen etwa 95 Millionen Mark gestiegen sind. Hätte man schneller gehandelt, wären die Kosten sicherlich nicht so rapide angestiegen. Verantwortlich für die Unterhaltung der Schieneninfrastruktur sind allein Bund und DB Netz AG, so daß das Land, so die zuständige Staatssekretärin, auf den guten Willen dieser Partner angewiesen sei. Im Übrigen bedauert die Landesregierung, daß die DB Netz AG dem Vorschlag des Landes nicht folgen und UMTS-Mittel zur Sanierung dieser Strecke nicht einsetzen will.
Im Abschnitt Stade-Himmelpforten weist das Richtungsgleis Cuxhaven so erhebliche Mängel auf, daß die bereits heute bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 Km/h weiter reduziert werden müßte. Um diese Langsamfahrstelle von erheblicher Länge zu beseitigen, soll nach Aussage der DB Netz AG ab Juni 2001 deshalb der gesamte Verkehr über das heutige Richtungsgleis Stade geführt und die Strecke in diesem Abschnitt “vorübergehend” nur eingleisig betrieben werden. Es bleibt offen, was die Bahn unter “vorrübergehend” versteht, eine dauerhafte Stillegung des zweiten Streckengleises kann sich daraus durchaus ergeben. Der Bundesminister für Verkehr hat der damaligen Deutschen Bundesbahn 1985 die Genehmigung für den dauernden Übergang vom zweigleisigen zum eingleisigen Betrieb auf der Teilstrecke Hechthausen-Stade erteilt. Die Umsetzung dieser Maßnahme ist dem Bundesverkehrsminister und dem Land danach rechtzeitig anzuzeigen.
Von dieser Genehmigung hat die Deutsche Bundesbahn im Oktober 1988 durch die Umstellung des Abschnittes Himmelpforten-Hechthausen vom zwei- auf den eingleisigen Betrieb partiell Gebrauch gemacht. Das Land hat nicht die Möglichkeit, gegen die vom Bundesverkehrsministerium seinerzeit ausgesprochene Genehmigung vorzugehen. Die Bahn besitzt also eine Blanko-Vollmacht, mit der sie eine dauerhafte Stillegung jederzeit rechtlich abgesichert durchführen kann.
Konkrete Schritte, der Bahn diese Option zu verwehren und eine zügige Sanierung einzuleiten, sind von der Landesregierung weder unternommen worden noch sind sie geplant. Seit nunmehr vier Jahren wird angeblich geplant, verhandelt, gesprochen und bedauert – konkret passiert ist in dieser Zeit aber überhaupt nichts. Der Zustand der Strecke wird dabei immer schlechter, der finanzielle Aufwand wird bald ins Unermeßliche steigen.
Die Landesnahverkehrsgesellschaft hat auch für das nächste Jahr dieselben Fahrplanleistungen bei der DB Regio bestellt, die Auswirkungen der Eingleisigkeit auf die Fahrzeiten sollen sich nach ersten Berechnungen in Grenzen halten.
Stade-Himmelpforten: Bahn AG kann jederzeit eine dauerhafte Stillegung herbeiführen
(14.01.2001, rol)
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